Lange haben wir gebangt, ob wir 2021 noch einmal feiern dürfen. Seit dem 28.05.2021 ist nun die neue Corona Schutzverordnung der Landesregierung NRW in Kraft getreten, die uns endlich eine Perspektive aufzeigt. Entscheidend, ob und wie du deine Hochzeit oder ein anderen Fest feiern darfst, ist mal wieder der inzwischen allzeit bekannte Inzidenzwert.
Folgendes gilt für die schmerzlichen vermissten Partys und Veranstaltungen in NRW:
Stufe 3 Inzidenz 100 – 50,1 | Stufe 2 Inzidenz 50 – 35,1 | Stufe 1 Inzidenz < 35 | |
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Partys: | – | – | Außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand |
Veranstaltungen (ohne Party): | – | außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test | außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test |
Das bedeutet also dass ab einer Inzidenz von 50 im jeweiligen Landkreis wieder Veranstaltungen (ohne Partys-Charakter)möglich sind. Liegt der Wert unter 35 sind auch wieder Partys erlaubt. In beiden Fällen ohne Mundschutz und Abstandsregelungen.
Um dir ein schnellen Überblick zu geben, ob in deinem Landkreis gefeiert werden darf, haben wir dir eine Tabelle mit allen zu NRW gehörenden Landkreisen und deren Inzidenzwerten aufgelistet:
Hinweis du den dargestellten Daten: Die Daten werden täglich aktualisiert. Hierzu verwenden wir einen Datensatz der automatisch bezogen wird. Die Daten beruhen auf den offiziellen Werten des Robert Koch Instituts, da wir diese nicht selber erheben können wir natürlich auch keine Garantie für deren Richtigkeit geben.