Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB) von Klangwahl (Dj Markus Weber)

 

§1 Allgemeines

  1. Die hier ersichtlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage eines jeden geschlossenen Vertrages, zwischen Klangwahl, vertreten durch Markus Weber, und dem Kunden.
  2. Anfragen durch den Kunden sind grundsätzlich unverbindlich. Es entstehen dadurch keine Kosten
  3. Durch die Nutzung der Internetseite www.klangwahl.de und derer Unterseiten entstehen dem Anwender keine Kosten.
  4. Sollte es sich bei der gebuchten Veranstaltung um eine GEMA-pflichtige Veranstaltung handeln, sind die fälligen Gebühren durch den Veranstalter zu tragen.
  5. Der Veranstalter hat dem DJ und eventuellen Gehilfen auf eigene Rechnung Speisen und alkoholfreie Getränke in angemessenen Rahmen am Tage der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.

§2 Angebot und Vertrag

  1. Das Angebot enthält alle zu erbringenden Leistungen des DJ Markus Weber, sowie die dazugehörigen Preise.
  2. Ein erstelltes Angebot hat, falls nicht anders individuell vereinbart, eine Gültigkeit von 2 Wochen. Danach ist Dj Markus Weber nicht mehr an die im Angebot enthaltenen Leistungen und Preise gebunden.
  3. Eine Buchung kommt durch die beidseitige Willenserklärung (Vertrag) in schriftlicher oder mündlicher Form zu Stande. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§3 Widerruf und Rücktritt vom Vertrag

  1. Der Kunde hat innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Vertrages die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen (Postalisch, Fax, E-Mail). Hierbei ist das Absendedatum des Kunden zur Einhaltung der Frist entscheidend.
  2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Vertrag erst 14 Tage vor der eigentlichen Veranstaltung abgeschlossen wurde.
  3. Durch einen Rücktritt vom Vertrag besteht ein möglicher Verdienstausfall von Dj Markus Weber.  Es wird daher abhängig vom Zeitpunkt der Vertragsstornierung die anteilige oder vollständige vereinbarte Gage in Rechnung gestellt.
    • Absagen bis zu sechs Monate vor der eigentlichen Veranstaltung werden mit 50% der vereinbarten Gage berechnet.
    • Absagen bis zu drei Monate vor der eigentlichen Veranstaltung werden mit 70% der vereinbarten Gage berechnet.
    • Absagen bis zu ein Monate vor der eigentlichen Veranstaltung werden mit  85% der vereinbarten Gage berechnet.

    Sollte DJ Markus Weber für den ursprünglich gebuchten Termin einen anderen Auftrag annehmen können, der in gleicher Form vergütet wird, wie durch den eigentlichen Auftraggeber, entstehen keine Gebühren. Aus Kulanz wird keine Stornierungsgebühr verlangt, wenn ein nachweisbarer Todesfall  im engsten familiären Umfeld des Auftraggebers zur Absage der Veranstaltung führt.

  4. Ein Rücktritt des DJ vom Vertrag ist nur möglich auf Grund von Erkrankung oder der Unabkömmlichkeit auf Grund einer behördlichen Maßnahme, sowie der Gewerbeeinstellung. Der DJ ist bemüht für einen solchen Fall einen adäquaten Ersatz zu besorgen. Hierdurch entstehen dem Kunden keine weiteren Kosten. Der zuvor vereinbarte Gesamtpreis, sowie die vereinbarten Leistungen, gelten ebenfalls für den Ersatz.  Weitergehende Schadensersatzforderungen können nicht geltend gemacht werden.

§4 Die Veranstaltung und die Leistungserbringung durch DJ Markus Weber

  1. Das jeweils gebuchte Paket enthält die An- und Abfahrt, Auf- und Abbau der für die Veranstaltung notwendigen Technik, sowie die Bereitstellung eines DJ`s für die gebuchte Zeit. Der Auf- und Abbau findet, sofern nicht anders vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt.
  2. Mit dem Eintreffen der Gäste am Veranstaltungsort beginnt das gebuchte Stundenpaket. Auch eventuelle Hintergrundmusik zB zum Empfang oder Essen gehört zur eigentlichen vereinbarten Spielzeit.
  3. Der Veranstalter hat für die Sicherheit der Gäste, des DJ und dessen technischer Ausrüstung Sorge zu tragen.
  4. Der Dj hat das Recht eine Veranstaltung vorzeitig zu beenden, wenn Gefahr für die anwesenden Personen oder die von ihm gestellte Technik besteht. Dieser Abbruch entbindet den Veranstalter nicht von der Zahlung der vereinbarten Gage in voller Höhe.
  5. Der Veranstalter haftet für Schäden, Diebstahl oder die Teilentwendung der technischen Ausrüstung des DJ, die durch ihn selber, seine Gäste oder andere von ihm beauftragte Dienstleister verursacht wurden.
  6. Sollten einzelne technische Komponenten während des Auftrittes ausfallen, wird der DJ versuchen kurzfristig Ersatz zu organisieren. Sollte dies nicht gelingen, verringert sich der Endpreis lediglich um den Einzelpreis der ausgefallenen Komponente. Sollte die komplette technische Ausrüstung einen Defekt haben, ist der Kunde berechtigt die vereinbarte Gage zu kürzen. Diese Kürzung erfolgt prozentual von der vereinbarten Gesamtspiellänge und der bis zum Zeitpunkt des Ausfalles gespielten Zeit. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  7. Bei bereits installierten Anlagen (z.b. durch die Location oder externe Dienstleister) übernimmt der DJ keine Garantie und Haftung für die Qualität des verbauten Materials. In diesem Fall können weder Ausfall noch technische Defizite dem Dj angelastet werden. Eine Minderung der vereinbarten Gage ist daher nicht möglich!
  8. Der Erfolg oder auch Misserfolg einer Veranstaltung hat keine Auswirkungen auf die vereinbarte Gage.
  9. Der Dj ist allein verantwortlich für die künstlerische Gestaltung des Abend. Er ist nicht verpflichtet Musikwünsche zu erfüllen, insbesondere wenn es sich dabei um verbotene und jugendgefährdende Musik handelt.
  10. Für die Anlieferung der gebuchten Technik ist ein barrierefreier Zugang in unmittelbarer Nähe zur Veranstaltungslocation notwendig. Die Aufbauzeit varriiert je nach gebuchten Technikpaket und wird im Vorfeld mit dem Kunden abgesprochen. Der Abbau erfolgt in der Regel nach Ende der Veranstaltung. Der Kunde hat den  Betreiber des Veranstaltungsortes hierüber zu informieren und eventuell anfallende Kosten zu übernehmen.
  11. Der Kunde hat sicher zu stellen dass der DJ in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort sein Fahrzeug abstellen kann, eventuelle Parkgebühren trägt hierbei der Kunde.

§5 Zahlung

  1. Die Gage kann vor oder nach der Beendigung der Veranstaltung in Bar vor Ort gezahlt werden. Alternativ steht auch die Möglichkeit der Überweisung zu Verfügung. Diese ist für private Kunden eine Woche vor der eigentlichen Veranstaltung zu entrichten. Für Firmenkunden und Vereine werden individuelle Vereinbarungen getroffen.

§6 Sicherheitshinweise

  1. Bitte weisen sie Ihre Gäste darauf hin dass einige der verwendeten Lichteffekte in der Lage sind epileptische Anfälle auszulösen. Gäste die bereits zuvor hiermit Probleme hatten, sollten den Aufenthalt im Discobereich meiden.
  2. Das Gehör eines Menschen kann durch laute Musik geschädigt werden. Von einem zu langen Aufenthalt bei über 95dB ist daher abzuraten.
  3. Der Kunde hat seine Gäste hierüber zu informieren. DJ Markus Weber weist daher alle Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeld gegen sich ab.

§7 Sonstiges

  1. Dj Markus Weber wird auf einigen Veranstaltungen Fotos und Videos von den Aufbauten, sowie der eigentlichen Party machen. Diese Fotos werden unter Umständen auf der Homepage, sozialen Netzwerken wie Facebook und in Druckstücken (Flyer) verwendet. Personen und Gäste auf Veranstaltungen fallen laut Gesetz unter „Öffentliche Orte“ und dürfen ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden (s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 und 3 KUG). Sollte eine Person sich auf einem Foto oder Video erkennen und mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein, kann dieses per E-Mail (info@klangwahl.de)gemeldet werden. Das entsprechende Foto/Video wird dann entfernt, oder die Person unkenntlich gemacht.
  2. Gerichtsstand ist Recklinghausen
  3. Sollten Teile, oder einzelne Formulierungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr geltenden Recht oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die anderen aufgeführten Punkt hiervon unberührt geltend. Im Falle einer Unwirksamkeit gilt die deutsche Rechtssprechung.